Bei Immobilientransaktionen benötigen Sie die kompetente Beratung eines erfahrenen Experten. Ich habe jahrelange Erfahrung mit Immobilientransaktionen und dabei weit mehr als 1000 Kaufverträge erstellt und treuhändig abgewickelt. Darunter waren große Bauträgerprojekte namhafter Bauträger und Abverkäufe von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften. Bei mir erhalten Sie eine umfassende Betreuung Ihrer Liegenschaftstransaktionen. Dies umfasst die Beratung, die Erstellung der Verträge samt der treuhändigen Abwicklung und die Umsetzung im Grundbuch. Mein Angebot umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
Erstellung und Abwicklung von Schenkungsverträgen, Kaufverträgen, Wohnungseigentumsverträgen, Bauträgerverträgen, Baurechtsverträgen, Dienstbarkeitsverträgen
grundbücherliche und treuhändige Abwicklung
Übernahme von Treuhandschaften und Lastenfreistellungen
Selbstberechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer
Vertretung vor Grundverkehrsbehörden
Abwicklung von Bauträgerprojekten nach BTVG und Abverkäufen gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften nach WGG
Erstellung von Vereinbarungen über Leibrenten, Wohnungsgebrauchsrechten, Fruchtgenussrechten sowie Belastungs- und Veräußerungsverboten samt grundbücherlicher Sicherstellung
Erstellung von Generalunternehmerverträgen
Wohnrecht umfasst sowohl Mietrecht als auch Wohnungseigentumsrecht. Es handelt sich um ein Rechtsgebiet mit hohem Konfliktpotential, beispielsweise zwischen Mietern und Vermietern, Wohnungseigentümern untereinander oder einzelnen Wohnungseigentümern und dem bestellten Verwalter. Meine Leistungen hierbei umfassen:
Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
Beratung im Wohnungseigentumsrecht
Vertretung vor Gerichten und Behörden
gerichtliche Aufkündigungen, Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekutionsführung
Die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung und hat unter anderem haftungsrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen. Eine umfangreiche und kompetente Beratung – auch unter Beiziehung eines Steuerberaters – ist daher unerlässlich. Folgende Leistungen biete ich an:
Gründungsberatung und Wahl der Rechtsform
Erstellung von Gesellschaftsverträgen (insbesondere für GmbHs), Musterfirmazeichnungen, Gesellschafterbeschlüssen und Firmenbuchgesuchen
Erstellung von Abtretungsverträgen
Abwicklung im Firmenbuch
Im Zuge der letzten Erbrechtsnovelle kam es zu zahlreichen Änderungen des Erbrechts. Grundsätzlich kann eine Person frei darüber verfügen, wer ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Dies wird jedoch durch das Pflichtteilsrecht massiv eingeschränkt, das auch durch Schenkungen zu Lebzeiten aufgrund einer möglichen Anrechnung nicht umgangen werden kann. Zudem sieht das Gesetz strenge Formvorschriften für die Errichtung letztwilliger Verfügungen vor. All dies ist mit hohem Streitpotential verbunden, da Pflichtteilsrechte gerichtlich durchgesetzt und Testamente unter Umständen angefochten werden können. Eine kompetente und umfassende Beratung und Vertretung sind daher unerlässlich. Meine Leistungen umfassen insbesondere:
umfassende erbrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von letztwilligen Verfügungen
Erstellung von Testamenten
Erstellung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
Verwahrung und Registrierung letztwilliger Verfügungen
umfassende Beratung und Vertretung in laufenden Verlassenschaftsverfahren
Geltendmachung und Abwehr von Forderungen, insbesondere von Pflichtteilsansprüchen (samt Schenkungsanrechnungen) und Erbansprüchen (samt Testamentsanfechtungen)
Beim Zivilrecht handelt es sich um ein breit gefächertes Gebiet, das unter anderem Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht, Bereicherungsrecht und Vertragsrecht umfasst. Ich kann Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen in folgenden Bereichen unterstützen:
Vertretung vor Zivilgerichten
Forderungsbetreibungen mittels Mahnverfahren und Exekutionsverfahren
Schadenersatzrecht
Gewährleistungsrecht
Bereicherungsrecht
Vertragsanfechtungen
Im Strafverfahren sind eine umfassende Beratung und Vertretung sowohl für die Angeklagten als auch die Opfer von großer Bedeutung. Ich übernehme einerseits die Verteidigung von Angeklagten, um für diese ein bestmögliches Ergebnis im Strafverfahren zu erreichen. Andererseits unterstütze ich auch die Opfer einer Straftat bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche als Privatbeteiligte im Strafverfahren gegen den Täter. Ich biete folgende Leistungen an:
Strafanzeigen an die Polizei und Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft
Vertretung von Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Verteidigung von Angeklagten in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen von Opfern durch Privatbeteiligtenanschluss im Strafprozess
Sie haben noch Fragen zu meinen Leistungen?
Gerne berate ich Sie in allen Fragen zu den oben genannten Themengebieten.